Wir übernehmen die Aufgaben als
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen und Organisationen, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber bzw. Whistleblower einzurichten (§12 HinSchG).
Unternehmen können für ihr Melde- und Hinweisgebersystem unabhängige Dritte als interne Meldestelle beauftragen. Die Mitarbeiter dieser Meldestelle müssen über entsprechende Fachkunde verfügen und diese nachweisen können (§15 HinSchG).
Gerne unterstütze ich Sie mit verschiedenen Leistungsangeboten als "interne" Meldestelle und helfe Ihnen so, das Hinweisgeberschutzgesetz zu erfüllen (§13, §14, §15, §16, §17, §18 HinSchG).
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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der ausführlichen Preisliste zum Betrieb einer internen Meldestelle.
Erfüllung der Mindestanforderungen
Für den Betrieb und Sicherstellung der internen Meldestelle und der Dienstleistung des Meldestellenbeauftragten zahlen Sie eine
monatliche Pauschale:
ab 150,00 € pro Monat*
Einführung und Einrichtung
einmalig 255,00 EUR
Alle hier genannten Preise zzgl. ges. MWSt.
* Mit der Bestellung fällt die einmalige Einführungspauschale an. Preise exkl. MwSt. Die Laufzeit beträgt 12 Monate. Sie können mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende kündigen. Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich die Laufzeit automatisch um 12 Monate.
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Ab dem 01.01.2021 wurde die
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