Wir übernehmen die Aufgaben als

Meldestellen-Beauftragter für Ihr Unternehmen

Wir sind Ihre Meldestelle!

 

 

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen und Organisationen, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber bzw. Whistleblower einzurichten (§12 HinSchG).

 

Unternehmen können für ihr Melde- und Hinweisgebersystem unabhängige Dritte als interne Meldestelle beauftragen. Die Mitarbeiter dieser Meldestelle müssen über entsprechende Fachkunde verfügen und diese nachweisen können (§15 HinSchG).

Gerne unterstütze ich Sie mit verschiedenen Leistungsangeboten als "interne" Meldestelle und helfe Ihnen so, das Hinweisgeberschutzgesetz zu erfüllen (§13, §14, §15, §16, §17, §18 HinSchG).

Was wir für Sie erledigen!

  • Sie erteilen uns den Auftrag für den Betrieb Ihrer internen Meldestelle als Meldestellen-Beauftragter. Damit erfüllen Sie die gesetzliche Pflicht zum Einrichten einer internen Meldestelle für Hinweisgeber gemäß dem §12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

  • Wir individualisieren und integrieren ein elektronische Hinweisgebersystem und stellen alle benötigen Unterlagen zur Verfügung. Sie erhalten ein auf Ihr Unternehmen angepasstes Konzept für das Hinweisgebersystem, Betriebsvereinbarungen, Datenschutz-Informationen sowie eine umfassende Beratung zum Hinweisgeberschutzgesetz.

  • Sie erhalten einen Meldekanal per Internet in unserem Web-basierten Meldesystem.
  • Interne Ressourcen wie Datenschutz-Beauftragter, Compliance-Abteilung oder Informationssicherheits-Beauftragter erhalten von uns Unterstützung.
  • Ihre Führungskräfte und Mitarbeiter erhalten gerne eine Online-Unterweisung zum Hinweisgebersystem.
  • Sobald ein Hinweis eingeht, führen wir eine Plausibilitätsprüfung (sachlicher Anwendungsbereich des Gesetzes, Ernsthaftigkeit und Verwertbarkeit) gem. den Anforderungen §2 HinSchG durch und bestätigen dem Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Frist (7 Tage) den Eingang seiner Meldung. Jeder Hinweis wird nach dem Vier-Augen-Prinzip gesichtet, bewertet und weiterbearbeitet.

  • Sie erhalten eine Information über den Eingang der Meldung und das vorläufige Prüfergebnis.

  • Unter Wahrung der Vertraulichkeit und der gesetzlichen Fristen kommunizieren wir in Ihrem Augftrag mit dem Hinweisgeber.

  • Sie erhalten Berichte über den Fortgang des Vorganges.

  • Gerne unterstützen wir Sie bei den internen Ermittlungen und berate Sie zum weiteren Vorgehen.

  • Gerne unterstützen wir Sie bei der Erfüllung weiterer Gesetze, z.B. wenn Sie gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet sind, entsprechende Anforderungen zu erfüllen (Beschwerdemechanismus).

Holen Sie sich gleich ein Angebot ein oder

vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch!

 

Preise

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der ausführlichen Preisliste zum Betrieb einer internen Meldestelle.

Erfüllung der Mindestanforderungen
Für den Betrieb und Sicherstellung der internen Meldestelle und der Dienstleistung des Meldestellenbeauftragten zahlen Sie eine monatliche Pauschale:

ab 150,00 € pro Monat*

 

Einführung und Einrichtung

einmalig 255,00 EUR

 

Alle hier genannten Preise zzgl. ges. MWSt.

 

* Mit der Bestellung fällt die einmalige Einführungspauschale an. Preise exkl. MwSt. Die Laufzeit beträgt 12 Monate. Sie können mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende kündigen. Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich die Laufzeit automatisch um 12 Monate.